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WUNDERKIND e.V                                                 

Geschäfts-Und Postadresse: Steigerwaldstrasse 14,

64546 Mörfelden-Walldorf

Vereinsregisternummer: VR 84366

 

Vorwort

Der Förderverein WUNDERKIND e.V. ist eine Elterninitiative mit langer Tradition (gegründet

2019) und ist bis heute gekennzeichnet durch basisdemokratische Strukturen.

Die Initiative ist geprägt von einem Geist der gemeinsamen Gestaltung und Verantwortung für

alle Belange. Diese Tradition stellt im Hinblick auf die Umsetzung des

Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) einerseits eine Ressource dar, kann aber auch

strukturbedingt die Umsetzung des Kinderschutzes gefährden.

Mit Inkrafttreten des BKiSchG wird den Teams und ehrenamtlichen Vorständen in Sachen

Kinderschutz viel Verantwortung übertragen. Sie haben Sorge zu tragen, dass:

– die Rechte der Kinder gewahrt werden

– Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten in der Einrichtung geschützt werden

– die Kinder Schutz erfahren bei Kindeswohlgefährdung in Familie und Umfeld

– geeignete Verfahren der Beteiligten entwickelt, weiterentwickelt und angewendet

werden.

– es eine Möglichkeit zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten für alle Beteiligten

gibt.

– Verfahren zum Schutz bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung festgeschrieben sind und

angewendet werden.

All diese Anforderungen werden in dem vorliegenden Schutzkonzept berücksichtigt und

festgeschrieben. Das Konzept ist allen Beteiligten bekannt und wird neuen Mitgliedern

vorgelegt.

Das vorliegende Schutzkonzept wurde über einen langen Zeitraum vom Team des Vereines WUNDERKIND e. V. gemeinschaftlich erarbeitet und wird laufend überprüft, aktualisiert und

weiterentwickelt. Es dient dem Schutz und dem Wohl der uns anvertrauten Kinder und der

Mitarbeiter*innen in der Einrichtung. Ziel des Konzeptes ist die Prävention von (sexuellen)

Übergriffen, einer sexualisierten Atmosphäre oder (geschlechterspezifischer) Diskriminierung.

Stand: Frankfurt am Main, den  20.08.2020

Gliederung

Vorwort……………………………………………………………………………………………………………………………1

Gliederung ……………………………………………………………………………………………………………………….2

1. Haltung – Kinderschutz in der pädagogischen Arbeit …………………………………………………….  3

1.1. Altersgemäße Aufklärung der Kinder ………………………………………………………………………….3

1.2. Pädagogische Arbeit mit Körper, körperlichen Grenzen und Gefühlen …………………………. 3

1.3. Nähe und Distanz ……………………………………………………………………………………………………….4

1.4. Schutz der Intimsphäre der Kinder ……………………………………………………………………………..4/5

2. Teamkultur …………………………………………………………………………………………………………………..6

3. Beteiligung ……………………………………………………………………………………………………………………7

3.1. Beteiligung der Kinder ………………………………………………………………………………………………..7

3.2. Beteiligung der Eltern ……………………………………………………………………………………………….  8

3.3. Beteiligung des Teams ………………………………………………………………………………………………. 9

4. Beschwerdemanagement ……………………………………………………………………………………………..10

4.1. Beschwerden durch die Kinder ………………………………………………………………………………….10

4.2. Beschwerden durch andere Personengruppen ……………………………………………………………10

5. Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ……………………………………………………….11

5.1. Vorgehen bei Gefährdung innerhalb der Einrichtung …………………………………………………. 11

1. Haltung – Kinderschutz in der pädagogischen Arbeit

Es ist bekannt, dass sexueller Missbrauch zu 52% im familiären Umfeld, zu 32% in Institutionen,

zu 9% im weiteren sozialen Umfeld und zu 7% durch Fremdtäter statt. Aus diesen Fakten leiten

wir als Uni-Kindergarten ab, dass eine Bewusstmachung des Themas unumgänglich ist, jedes 5.

Kind ist in irgendeiner Form betroffen und es bedarf einer Haltung der Achtsamkeit. Dabei geht

es nicht darum, allen und jedem zu misstrauen oder um „totale Kontrolle“ – es geht uns im Uni-

Kindergarten darum, Vertrauen aufzubauen, den Kindern Gelegenheit zum Erzählen zu schaffen

UND ihnen aufmerksam zuzuhören.

Wir wissen: Missbrauch erfolgt bevorzugt in einem Umfeld, das

– eine Aufdeckung unwahrscheinlich macht, z.B. wegen einer Tabuisierung des Themas

– eine Überstrukturierung aufweist (es ist absehbar wann sich welches Kind wo alleine

   aufhält)

– keine oder kaum Strukturen aufweist (keiner weiß wann und wo sich die Kinder genau aufhalten)

– wenig Sexualerziehung vermittelt wird

– kein Wissen über Hilfemöglichkeiten besteht.

Deshalb sind in unserem Verein unter vielen Aspekten (z.B. Tagesablauf, Bezugspersonen,

Beschwerdemanagement, Transparenz) angemessene Strukturen geschaffen und im

pädagogischen Konzept festgeschrieben worden (vgl. z.B. päd. Konzept Punkte 7.1. Rechte des

Kindes in unserer Einrichtung, 9.4. Geschlechtsunparteiliche Arbeit, 10.1.4.Tagesablauf) die

gleichzeitig Freiheit und Schutz gewährleisten.

Zudem ist das Thema Sexualerziehung fest in unserem pädagogischen Konzept verankert (vgl.

z.B. päd. Konzept, Punkt 7.3 Kinder erfolgreich schützen, 9.2.1 Förderung im persönlichen

Bereich) und ein Netzwerk von Hilfe- und Kontaktmöglichkeiten besteht und wird fortlaufend

aktualisiert und erweitert (siehe Punkt 5 in diesem Schutzkonzept).

Im Folgenden sind viele wichtige Aspekte des Kinderschutzes verankert in unserer täglichen

pädagogischen Arbeit zusammengetragen:

1.1. Altersgemäße Aufklärung der Kinder

Schon ab den ersten Probetagen wird mit den Kindern im Verein

altersgerecht über sexuellen Missbrauch geredet: Was sind Sachen (z.B. Berührungen, Küsse,

Gestik, Ausdrücke), die nur Mama und Papa machen dürfen? Was sind Sachen (z.B.

Berührungen, Küsse, Gestik, Ausdrücke), die niemand ohne mein Einverständnis machen

darf? An wen wende ich mich, wenn jemand etwas gemacht hat? Ich darf NEIN sagen…. An

wen wende ich mich, wenn ein/e Erzieher*in, ein/e Lehrer*in nicht auf STOP hört? An wen wende ich mich, wenn Mama oder Papa (oder ein anderes Familienmitglied) nicht auf STOP hören?

1.2. Pädagogische Arbeit mit Körper, körperlichen Grenzen und

Gefühlen

Im Rahmen der täglichen pädagogischen Arbeit werden über alle Mitgliedschaftsjahre

wiederholt folgende Themen zum Kinderschutz behandelt

– Projekte und Arbeit zur Wahrnehmung und Benennung des eigenen Körpers (z.B. Wie

heißen alle Körperteile, inklusive der Geschlechtsteile, kreative Projekte zur

Darstellung und Einzigartigkeit des eigenen Körpers, Turnen, Tanzen, Musikmachen

mit dem eigenen Körper)

– Wie und wo sind meine körperlichen Grenzen? („Mein Körper gehört mir!“), Wie

wahre ich diese Grenzen (kleines Nein, großes Nein)? Wie verhalte ich mich in

„unangenehmen“ Situationen? Was empfinde ich als angenehm/unangenehm und wie

kann ich das äußern?

– Wahrnehmung, Benennung und Regulation von Gefühlen (z.B. Arbeit mit

Emotionswürfeln, Arbeit mit Fotos mit Emotionen der Kinder, regelmäßige

Gesprächsrunden über Gefühle und den Umgang damit)

1.3. Nähe und Distanz

Körperliche und emotionale Nähe sind Teil des Konzeptes des Vereines. Die

körperliche Kontaktaufnahme erfolgt jedoch nur als Antwort auf die Bedürfnisse des Kindes,

jedes Kind kann immer frei entscheiden, ob es jede Form der körperlichen Nähe von

Erwachsenen annehmen oder ausschlagen möchte.

Küsse auf den Mund oder die Wange überschreiten das professionelle Nähe-Distanz-

Verhältnis zwischen Bezugsperson und Kind. Ausnahme sind hier lediglich durch das Kind

initiierte Küsse auf die Wange der Bezugsperson – dies wertet das Team als legitime Geste

der Zuneigung der Kinder. Die Mitarbeiter können in einem solchen Fall diese Geste der

Zuneigung je nach individueller Befindlichkeit zulassen oder auch ablehnen. Hierbei muss auf

die Gleichbehandlung aller Kinder geachtet werden, jede Bezugsperson muss eine

individuelle Grundsatzentscheidung bezüglich ihrer körperlichen Grenzen (z.B.

Wangenküsse) treffen und diese den Kindern kommunizieren. Küsse auf den Kopf (z.B. als

Zeichen des Trostes) erachtet das Team als legitime Geste, die durchgeführt werden darf

(außer das Kind möchte das nicht).

Die Verwendung von Kosenamen ist grundsätzlich gestattet. Hierbei achten die

Bezugspersonen allerdings darauf, dass geschlechtsneutrale Kosenamen verwendet werden.

Des Weiteren sollten keinem Kind durch die Verwendung von Kosenamen bestimmte

Attribute zugeschrieben werden, die sein negatives Selbstbild hervorrufen können.

1.4. Schutz der Intimsphäre der Kinder

Wickelsituation

Das Wickeln ist ein sehr privater Vorgang. Jedes Kind hat ein Recht darauf, das Wickeln durch

bestimmte Bezugspersonen abzulehnen. Das Wickeln wird vorrangig von festen

Teammitgliedern des Vereines übernommen. Auf Wunsch der Kinder, dürfen aber

auch Praktikanten nach einer Einweisung diese Aufgabe übernehmen. Das

Wickeln der Kinder darf zum Schutze der Privatsphäre der Kinder in gesonderten

Räumlichkeiten stattfinden, hierbei wird die Tür jedoch nie ganz geschlossen. Dies gewährt

einerseits die Privatsphäre des Kindes und andererseits die Sicherheit der Kinder und

Erwachsenen.

Die Toilettensituation in den Räumen, wo die kleinen Kinder unterrichtet werden, ist halboffen gestattet. Gemeinsame Toilettengänge entsprechen in vielen Bereichen

der natürlichen Entwicklung der Kinder. Das Erkennen der körperlichen Unterschiede

zwischen Jungen und Mädchen ist z.B. ein wichtiger Prozess in der kindlichen Entwicklung

und soll den Kindern nicht vorenthalten werden.

Dennoch haben alle Kinder trotzdem die Möglichkeit, einen Toilettengang in privater

Atmosphäre zu absolvieren. Hierfür gibt es eine abschließbare Toilette, die aber im Notfall

durch den Erzieher/die Erzieherin von außen geöffnet werden kann. Vor dem Öffnen einer

Toilettentür – egal ob verschlossen oder nur angelehnt – kündigt sich die Bezugsperson an

(„Darf ich reinkommen?“ Erlaubnis einholen).

Den Kindern wird je nach Bedarf beim Toilettengang Hilfestellung geleistet. Individuelle

Wünsche der Kinder bezüglich der hilfeleistenden Bezugspersonen werden dabei

berücksichtigt bzw. explizit nachgefragt, ob eine bestimmte Bezugsperson wickeln darf.

Eincremen mit Sonnencreme

Das Eincremen mit Sonnencreme führen die Kinder möglichst selbstständig durch. Die

Bezugspersonen leisten altersentsprechend Hilfestellung, um eine Verbrennung der Haut

vorzubeugen. Ebenso wie beim Wickeln, werden verbale und nonverbale Signale der Kinder

bezüglich der Wahl der eincremenden Bezugsperson respektiert.

Nacktheit/Doktorspiele

Die Kinder haben ein Recht auf Nacktheit. Hat ein Kind das Bedürfnis sich auszuziehen, darf

es dies, sofern dies temperaturbedingt, nicht seine Gesundheit gefährdet. Ebenso hat jedes

Kind das Recht darauf, Nacktheit abzulehnen. Kein Kind wird gegen seinen Willen gezwungen

sich auszuziehen, auch nicht, wenn im Garten mit Wasser gespielt wird. Die Bezugspersonen

der Einrichtung achten zudem darauf, dass kein Gruppenzwang auf einzelne Kinder bezüglich

Nacktheit oder Ausziehen ausgeübt wird.

Zudem achten die Bezugspersonen (bei Nackt-Sein im Garten) auf potentielle erwachsene

„Zuschauer“ (Personen, die außerhalb der Gelende (= ein öffentlicher Park)

vorbeigehen bzw. stehenbleiben oder oft auftauchen) und sprechen diese gezielt an bzw.

melden diese ggf. bei der Polizei.

Die Kinder dürfen ihre Körper gegenseitig erkunden, das ausdrückliche Einverständnis aller

beteiligten Kinder vorausgesetzt. Aufgrund der Verletzungsgefahr ist es den Kindern jedoch

verboten, sich Dinge einzuführen. Sobald sich ein Interesse der Kinder bezüglich Nacktheit

und sogenannter „Doktorspiele“ ankündigt, werden Regeln des Umgangs miteinander

verstärkt besprochen. Niemand darf gezwungen werden seine

Geschlechtsteile zu zeigen und niemand darf seinem Gegenüber seine Geschlechtsteile zeigen,

ohne sein Gegenüber vorher gefragt zu haben. Erwachsene nehmen unter keinen Umständen

aktiv an diesen Vorgängen teil. Sie sorgen lediglich dafür, dass keine Grenzüberschreitungen

unter den Kindern stattfinden.

Dennoch ist allen Bezugspersonen bewusst, dass Kinder solche Spiele gerne unbeaufsichtigt

vornehmen und eine ständige Überwachung weder möglich noch erstrebenswert ist. Daher

werden mit den Kindern regelmäßig die Regeln des Umgangs miteinander besprochen und

mögliche Beschwerdeverfahren aufgezeigt.

2. Teamkultur

Folgende Maßnahmen sind in unserem Schutzkonzept festgelegt, um die Wahrscheinlichkeit,

dass Täter*innen in die Einrichtung kommen verringert wird:

– Bezüglich der Missbrauchsprävention ruht sich kein Mitarbeiter in dem Vertrauen in

die Aufmerksamkeit der anderen aus. Jeder Mitarbeiter praktiziert die Kultur der

Achtsamkeit in allen Belangen.

– Bei Vorstellungsgesprächen wird darauf hingewiesen, dass unsere Arbeit auf der

Grundlage dieses Schutzkonzeptes basiert.

– Beim Einstellungsverfahren wird von allen Teammitgliedern ein erweitertes

Führungszeugnis vorgelegt und dieses wird alle fünf Jahre aktualisiert.

Vorstandsmitglieder legen ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vor.

– Während der Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Praktikanten werden diese in das

Schutzkonzept eingewiesen, dieses wird inhaltlich besprochen und in der täglichen

Umsetzung reflektiert.

– Im Team wird mit dem Thema Kinderschutz und sexueller Missbrauch stets offen

umgegangen.

– Es gibt monatlich gruppenübergreifende Angebote für die Kinder, so dass jedes

Teammitglied alle Kinder und alle Kinder alle Teammitglieder kennen.

– Hospitationen der Fachkräfte in anderen Gruppen zum Zwecke der Beobachtung, des

Feedbacks und der gegenseitigen Reflexion sind Standard und ausdrücklich

gewünscht.

– Jedes Vorstandsmitglied ist auch zusätzlich Kinderschutzbeauftragte(r) für alle Kinder und alle Eltern des Vereines. Dadurch besteht einerseits für alle Kinder und Eltern eine breitere Möglichkeit, sich an verschiedene Personen wenden zu können – und andererseits

fühlt sich jedes Vorstandsmitglied gleichermaßen verantwortlich für jede Meldung.

3. Beteiligung

Die Beteiligung von Kindern, Eltern und Team in einer Elterninitiative braucht Regeln für die Art

und Grenzen von Mitwirkungsmöglichkeiten, die Bewusstheit der Beteiligung aller und die

stetige Reflexion der unterschiedlichen Rollen in der Einrichtung (Kind, Team, Eltern, Vorstand,

Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen …). Im Folgenden sind die Beteiligungsmöglichkeiten

und –pflichten der einzelnen beteiligten Gruppen insbesondere im Hinblick auf das Thema

Kinderschutz aufgeführt.

3.1. Beteiligung der Kinder

Kinderrechte

Kinder haben gesetzlich festgelegte Rechte (vgl. Kinderkommission des Deutschen

Bundestages (2016): Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zur

Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Berlin.

http://www.bundestag.de/blob/433634/a3eea52ce794584e49c356d95d2e0bd1/stellungna

hme_kinderrechte-data.pdf).

Die Kinderrechte sind im pädagogischen Konzept des Vereines berücksichtigt (vgl.

pädagogisches Konzept, Punkt 7.1. Rechte des Kindes in unserer Einrichtung,).

Damit Kinder selbstbewusst durchs Leben schreiten können und ihre eigenen Grenzen

wahren lernen, ist es wichtig, dass auch sie sich dieser Rechte bewusst sind. Dies ist eine gute

Grundlage auch zur Missbrauchsprävention. Das pädagogische Team integriert deshalb

Kinderrechte bewusst in die tägliche pädagogische Arbeit. Exemplarisch werden an dieser

Stelle die wichtigsten Rechte und deren Schutz im Verein benannt.

Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung

Körperliche Strafen oder psychologischer Machtmissbrauch sind ein striktes Tabu im Verein.

Kinder haben das Recht ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend an allen sie betreffenden

Entscheidungen beteiligt zu werden

Im Verein werden demokratische Teilhabe und Partizipation auf vielen Ebenen

gelebt:

– Die Kinder werden regelmäßig nach ihrer Meinung, ihren Bedürfnissen und ihren

Anliegen gefragt (in den Gruppen, bei Tischsituationen, in der täglichen Arbeit, bei

gruppeninternen Entscheidungen)

– Es gibt ein regelmäßig stattfindendes Kinderplenum, bei dem alle Kinder ihre Belange

vorbringen und ihre Interessen anbringen können, ebenso ist eine umfassende

schriftliche Kinderbefragung geplant (mit Smileys etc.)

– die Auswahl der Projektthemen erfolgt unter Einbezug der Interessen der Kinder

u.v.m.

Kinder haben das Recht auf Gleichheit

Die Bezugspersonen achten darauf, kein Kind zu bevorzugen oder zu benachteiligen.

Gleichheit bedeutet für das Team des Vereines jedoch nicht, dass alle Kinder

identisch behandelt werden. Die Individualität der Kinder (Temperament,

Entwicklungsstand, Vorlieben) wird von den Bezugspersonen feinfühlig wahrgenommen und

berücksichtigt. Jedoch wird jedem Kind gleichermaßen Wertschätzung und Toleranz

entgegengebracht. Aufgestellte Regeln gelten für alle Kinder gleichermaßen.

Kinder haben das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

Es wird darauf geachtet, in den Tagesablauf genügend Phasen des

Freispiels zu integrieren.

Darüber hinaus hat jedes Kind das Recht, zusätzliche Ruhepausen einzufordern. Die

Bezugspersonen räumen diesen Bedürfnissen der Kinder eine höhere Priorität ein, als der

Einhaltung des Tagesplanes.

Kinder haben das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit

Die pädagogischen Bezugspersonen nehmen die Kinder als individuelle Persönlichkeiten

wahr. Die Förderung wird dementsprechend individuell gestaltet, ebenso wie die

Eingewöhnung. Die Kinder werden nicht in Geschlechterrollen gedrängt und werden in der

Entwicklung eigener Interessen und der eigenen Persönlichkeit gefördert.

3.2. Beteiligung der Eltern

Vorabinformation der Eltern

Die Eltern erhalten bereits beim Infoabend und beim Aufnahmegespräch Informationen zu

den Präventionsmaßnahmen und dem sexualpädagogischen Konzept des Vereines.

Das Schutzkonzept wird an den Aufnahmevertrag als Anlage angehängt.

Elternabende

Im ersten Viertel des ersten Mitgliedschaftsjahres findet ein von der Vereinsleitung

gestalteter Elternabend statt zu den Themen Missbrauchsprävention, natürliche kindliche

Sexualentwicklung, Rechte der Kinder und deren Umsetzung in der Einrichtung.

Einmal jährlich findet zusätzlich für alle Eltern und Bezugspersonen ein durch externe

Fachkräfte geleiteter Elternabend zum Thema Missbrauchsprävention oder Umgang mit

kindlicher Sexualität statt (durch AMYNA o.ä.).

Enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Team auf vielen Ebenen

In der täglichen Arbeit des Vereines bestehen sehr viele Austauschmöglichkeiten

mit den Eltern, die neben der gemeinsamen Erziehungspartnerschaft für das Kind zum

Zwecke der Vertrauensbildung und des Kinderschutzes genutzt werden können. So gibt es

Elternabende in den Gruppen alle 3-4 Monate mit intensivem Austausch, ein jährliches

Großplenum, eine jährliche schriftliche Elternbefragung.

Durch diese Regelungen wird eine Vertrauensbasis

geschaffen, auch Defizite oder Auffälligkeiten (in der Einrichtung oder im Elternhaus)

anzusprechen und Eltern ggf. Hilfestellung (z.B. Ergotherapie, Psychotherapie,

Erziehungsberatung) zu geben (siehe Punkt 5. Netzwerke).

Aushänge und sonstige Informationen

Das Schutzkonzept hängt neben der Satzung für alle Eltern zugänglich im Vereinsräümen.

aus. Über anstehende Elternabende oder Projekte zu relevanten Themen der sexuellen

Gewalt werden Eltern neben Aushängen zusätzlich per E-Mail informiert.

Öffentlichkeitsarbeit

Das Kinderschutzkonzept und das pädagogische Konzept sind auf unserer Homepage unter

https://wunderkind.com.de zu finden.

3.3. Beteiligung des Teams

Im Verein gibt es mehrere Formate der Teamsitzungen, in denen u.a. alle Belange

des Schutzes der einzelnen Kinder in unterschiedlicher Runde besprochen werden.

– 1 x pro Woche Kleinteam pro Gruppe

– 1 x pro Monat Erzieher-Team aller Gruppenleitungen

– 1 x pro 3 Monate Großteam aller Teammitglieder

Das Team besucht regelmäßig Fortbildungen zum Thema Kinderschutz. Das vermittelte Wissen wird im Großteam weiter reflektiert und besprochen.

4. Beschwerdemanagement

4.1. Beschwerden durch die Kinder

Das Team ist sich bewusst, dass Beschwerden der Kinder nicht immer direkt geäußert

werden. Oft werden hingegen Beschwerden nonverbal durch Mimik, Gestik, Körperhaltung,

Aggression (Hauen, Beißen, etc.) geäußert. Daher schult sich das Team des Vereines

fortlaufend darin, Beschwerden der Kinder aus indirekten Aussagen oder aus dem Verhalten

der Kinder herauszufiltern und sie ernst zu nehmen. Es wird darauf geachtet, den Kindern

ausreichend Möglichkeit zum Reden zu geben (z.B. bei Tischgesprächen, in 1:1-Situationen).

Kinder brauchen die Erlaubnis, sich zu beschweren. Die Erzieher*innen signalisieren den

Kindern durch ihre Reaktionen, dass Beschwerden erlaubt sind und ernst genommen

werden. Dafür müssen die Kinder den Zusammenhang zwischen einer Beschwerde und der

daraus folgenden Konsequenz erkennen können.

4.2. Beschwerden durch andere Personengruppen

Zudem gibt es im Verein ein erarbeitetes Handlungsmodell bei Problemen und

Konflikten unterschiedlicher Art und Quelle, welches im Folgenden dargestellt ist und für

alle Beteiligten zugänglich in den Vereinsräumen aushängt.

Hierbei wird in einem ersten Schritt immer dem Grundsatz des Vereines Rechnung

getragen „Wir sprechen miteinander nicht übereinander“.

Erst wenn der direkte Kontakt zwischen den Konfliktparteien nicht fruchtbar ist, werden die

anderen Instanzen in vorgegebener Reihenfolge hinzugezogen.

Wichtig: wenn entweder von Eltern oder innerhalb des Teams Vorgänge gemeldet werden

über das Verhalten eines Teammitgliedes (insbesondere in Bezug auf Kinderschutzthemen),

gibt es eine festgeschriebene Abfolge von Maßnahmen:

a. Gespräch mit der Leitung, mit Protokoll!

b. Supervision mit externem Supervisor

c. Hinzuziehen der Vorstandschaft

5. Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Abschließend sind das Vorgehen bei einer Gefährdung innerhalb oder außerhalb der

Einrichtung dargestellt. Diese Vorgehensweisen sind allen Team-Mitgliedern bekannt und

hängen für die Eltern sichtbar aus.

5.1. Vorgehen bei Gefährdung innerhalb oder außerhalb der Einrichtung

Bei Gefährdung innerhalb oder außerhalb der Einrichtung nach § 45SGB VIII wird umgehend folgende Fachaufsicht hinzugezogen:

Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ist unter Telefon 0800-2010 111 zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar.
Insbesondere bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollte diese Nummer gewählt werden.

In allen anderen Notfällen werden Telefon 110 (Polizei) oder Telefon 112 (Feuerwehr) gewählt.